Chancen nutzen, Risiken minimieren – Die rechtlichen Must-Knows für die KI-Zukunft!
Mehr Infos zur Veranstaltung finden Sie hier.
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Universität Heidelberg, Lautenschläger Hörsaal im Juristischen Seminar
Mittwoch, 29. Mai 2024, 19:00 Uhr
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Denn obwohl das Datenwirtschaftsrecht EU-spezifisch ist, sind Schweizer Unternehmen, die im EU-Markt tätig sind und Daten mit EU-Partnern austauschen, genauso betroffen.
Daher ist es für Schweizer Unternehmen gleichermaßen bedeutend, ihre IoT-Produkte und -Dienstleistungen sowie ihr Datenmanagement an die Anforderungen des Data Act anzupassen und dadurch den geforderten Datenzugang sicherzustellen.
Auch die KI-Verordnung stellt hohe Anforderungen an Unternehmen, die KI-Technologien implementieren. Die Anforderungen erstrecken sich von Risikomanagement über Qualitätssicherung bis hin zur proaktiven Informationsbereitstellung.
Weitere Informationen zur Konferenz und den Veranstaltungsflyer finden Sie hier.
Einen ersten Einblick zum Vortrag gibt der Asut-Bulletin Artikel von Prof. Dr. Strittmatter hier.
Diese Podcast-Episode behandelt unter anderem folgende Aspekte: Welche Akteure sind von den Vorschriften des Data Act betroffen? Welche konkreten Verpflichtungen sieht der Data Act vor? Außerdem geht es um die Frage, wie der Datenzugang in dieser neuen Verordnung geregelt ist und worauf Unternehmen achten müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Die Anwendbarkeit des EU Data Act für sie können Unternehmen hier prüfen.
Mehr Informationen zum Johner Institut finden Sie hier.