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Jubiläum!

Seit 15 Jahren stehen wir unseren Mandantinnen und Mandanten mit Engagement und Kompetenz zur Seite. Dieses Jubiläum möchten wir zum Anlass nehmen, von Herzen Danke zu sagen: unseren Mandanten für ihr Vertrauen, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren täglichen Einsatz, unserem Kanzleimanagement für die starke Unterstützung und das gemeinsame Engagement sowie unseren Geschäftspartnern für die wertvolle Zusammenarbeit.

Auf die nächsten 15 Jahre Vogel & Partner. Wir freuen uns auf alles, was vor uns liegt! 🤝

Erhardt KI-Woche: KI rechtssicher einsetzen – 15. bis 19. Juni 2026

Die Erhardt KI-Woche findet vom 15. bis 19. Juni 2026 statt. In mehreren Webinaren geht es um praktische KI-Anwendungen, Prompting, Microsoft Copilot, bewährte KI-Use-Cases und den rechtssicheren Einsatz von KI.

Die Vorträge richten sich an Unternehmen, die KI im Arbeitsalltag nutzen oder künftig strukturiert einsetzen möchten. Ziel ist ein niedrigschwelliger, praxisnaher Überblick mit konkreten Hinweisen für den Unternehmensalltag. Zum Abschluss zeigt Herr Rechtsanwalt Neudeck auf, wie Unternehmen die angesprochenen Themen weiter vertiefen und rechtssicher angehen können.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Vortrag: Rechtsfragen beim KI-Einsatz im Unternehmen, 6. Mai 2026, LEARNTEC Fachkongress, Karlsruhe

Im Rahmen des Vortrags „Rechtsfragen beim KI-Einsatz im Unternehmen“ gewährt Prof. Dr. Vogel Einblicke in die Beratungspraxis und Orientierung zu den wichtigsten rechtlichen Fragen rund um den KI-Einsatz im Unternehmen.

Diese Konfliktlinien laufen in der Praxis insbesondere zwischen produktivem KI-Einsatz in Fachabteilungen und urheber-, daten- und geschäftsgeheimnisschutzrechtlichen Anforderungen.

Im Fokus wird das Urheberrecht stehen und unter anderem folgende Fragen:
• Wer trägt das urheberrechtliche Risiko, wenn Mitarbeitende urheberrechtlich geschützte Inhalte (z.B. Code, Präsentationen, Texte, Bilder) in KI-Systeme einspeisen?
• Wie sind KI-Outputs urheberrechtlich einzuordnen? Wann kann das Unternehmen eigene Rechte an KI-generierten Inhalten beanspruchen und wo drohen Verletzungen fremder Rechte, etwa durch „Training Bias“ oder unklare Trainingsdaten?
• Welche Pflichten treffen Management und Compliance, um KI-Nutzung sicher zu steuern? Von AI Policy, Dokumentations- und Prüfpflichten (EU AI Act) bis hin zur Absicherung gegenüber Persönlichkeitsrechten, Geschäftsgeheimnissen und Kundendaten?

Dazu wird eine 4-stufige Roadmap vorgestellt: von der AI Policy über die urheber- und datenschutzrechtliche Klärung bis hin zu Governance-Strukturen und dem Faktor Mensch (Schulungen, Mitbestimmung).

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

Online-Webinar am 21. April 2026: KI im Unternehmen – Ihr Fahrplan zur rechtssicheren KI-Richtlinie

In unserem Early Bird-Webinar zeigen wir Ihnen 4 Schritte zur KI-Compliance und einen Fahrplan zur Umsetzung. Was Unternehmen jetzt beachten und umsetzen sollten:

  • Verbindliche Regeln für den Einsatz von KI-Systemen schaffen
  • Urheberrecht, Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse rechtssicher einordnen
  • Governance und Kontrollmechanismen für KI implementieren
  • Schulungskonzepte aufsetzen und betriebliche Mitbestimmung klären

Veranstaltet wird dieses Early Bird von Prof. Dr. Rupert Vogel (Partner und Fachanwalt für IT-Recht), Prof. Dr. Uwe K. Schneider (Of-Counsel und Fachanwalt für IT-Recht u. Medizinrecht) sowie RA Alexander Wiele (Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht), die praxisnah aufzeigen, was Unternehmen bei der Implementierung von KI wissen müssen.

Das Webinar bietet einen kompakten Deep-Dive für Legal, Compliance, IT und die Geschäftsführung, inklusive Ausblick auf die geplanten Regelungen im Rahmen des EU Digital Omnibus.

Die Eckdaten auf einen Blick

Wann: Dienstag, 21.04.2026
Uhrzeit: 08:15 – 09:30 Uhr (Einwahl ab 08:00 Uhr)
Wo: Online-Webinar (MS Teams)
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.

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Online-Webinar am 17. März 2026: Komplexe IT-Projekte

Im Fokus steht das Projektvertragsrecht für komplexe IT-Projekte. Wir starten mit den wichtigsten Erkenntnissen aus der Praxis und mit unterschiedlichen Thesen, z. B.:

  • §§ = €€, jede Klausel hat ein Preisschild. Risikoverteilung ist keine juristische, sondern eine kaufmännische Entscheidung.
  • Warum die „klassischen 10 %“ (Haftung, IP, Freistellungen) wenig helfen, wenn die restlichen 90 % nicht stimmen.
  • Negotiate smart, not hard. Warum Showstopper zuerst auf den Tisch gehören und warum echte Alternativen Ihr stärkster Hebel sind.

Unsere IT-Rechtsanwälte berichten aus aktuellen Mandaten und zeigen, wie Verträge entstehen, die nicht nur unterschrieben werden, sondern im Projektalltag funktionieren.

Die Eckdaten auf einen Blick

Wann: Dienstag, 17.03.2026
Uhrzeit: 08:15 – 09:45 Uhr (Einwahl ab 08:00 Uhr)
Wo: Online-Webinar (MS Teams)
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.

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Online-Webinar am 25. Februar 2026: Neue Rechtslage bei Green Claims – Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

Künftig verboten sind u. a. allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „klimaschonend“ oder „nachhaltig“, wenn sie nicht durch konkrete und belastbare Nachweise einer entsprechenden hervorragenden Umweltleistung belegt werden können. Auch die teilweise inflationäre Nutzung von Öko- und Nachhaltigkeitssiegeln soll eingedämmt werden: Sie unterliegt künftig strengen Zertifizierungsanforderungen nach anerkannten Standards. Ebenso ist die bislang weit verbreitete Produktwerbung als „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder „klimapositiv“ auf Basis von Kompensationsmaßnahmen (Werbung mit Kompensationsaussagen) nur noch in engen Grenzen zulässig.

Da die neuen Vorgaben bereits ab dem 27. September 2026 gelten, besteht für betroffene Unternehmen schon jetzt Handlungsbedarf. Zu empfehlen sind insbesondere:

  • Bestandsaufnahme aller Marketingaussagen im Hinblick auf die Konformität mit den neuen Anforderungen,
  • Prüfung Belegbarkeit umweltbezogener Aussagen und Konsistenz mit Nachhaltigkeitsberichten,
  • Überprüfung Marketing- und Freigabeprozesse, ggf. Aufbau belastbarer Nachweis- und Dokumentationsstrukturen.

Bei Verstößen gegen die verschärften Green-Claims-Regelungen drohen Abmahnungen und empfindliche Bußgelder (teils bis zu 4 % des Jahresumsatzes).

In unserem Early Bird am 25. Februar 2026 erhalten Sie einen kompakten, praxisnahen Überblick über die neuen Regelungen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf. Wir zeigen Ihnen, was sich konkret ändert, wo die Risiken liegen und welche Maßnahmen Sie jetzt für Ihr Unternehmen sinnvoll umsetzen sollten.

Die Eckdaten auf einen Blick

Wann: Mittwoch, 25.02.2026
Uhrzeit: 09:00 – 10:00 Uhr (Einwahl ab 08:45 Uhr)
Wo: Online-Webinar (MS Teams)
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.

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Online-Webinar am 10. Februar 2026: Cyber-Resilienz und Datenrechte

1. Cyber Resilience Act (CRA) – Recht trifft Technik

Was verlangt der europäische Gesetzgeber konkret bei der Herstellung und Vermarktung von Produkten mit digitalen Elementen und wie können diese Anforderungen konkret technisch umgesetzt werden?

Gemeinsam mit Dr. Sebastian Frühling (andrena objects ag) ; https://www.andrena.de/blog/der-cyber-resilience-act-das-sollten-hersteller-digitaler-produkte-wissen, beleuchten wir im Dialog zwischen Recht und Technik:

  • Welche rechtlichen und technischen Pflichten treffen Hersteller und Händler?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Entwicklung und Produktdesign?
  • Welche Haftungsrisiken drohen bei Nichteinhaltung?

2. Data Act – Ihre Daten unter neuer Kontrolle

Der Data Act ist seit September 2025 in Kraft und verändert den Umgang mit Maschinendaten grundlegend. Dateninhaber müssen solche nun grundsätzlich dem Nutzer / Datenerzeuger und gegebenenfalls sogar dritten Datenempfängern zur Verfügung stellen. Zudem regelt der Data Act nun recht detailliert, wie Kunden von Datenverarbeitungsdiensten diese ohne die Einhaltung langjähriger Vertragslaufzeiten wechseln können („Cloud-Switching“). Weiterhin werden diverse Mindestanforderungen an die Verträge von Anbietern definiert.

Wir zeigen Ihnen:

  • wie die Hersteller / Dateninhaber die Datenbereitstellungspflichten des Data Act erfüllen, ohne ihre Geschäftsgeheimnisse zu gefährden;
  • welche Rechte die Nutzer / Datenerzeuger geltend machen können und
  • wie Cloud-Anbieter Cloud-Switching rechtssicher und organisatorisch beherrschbar umsetzen.

Verschiedene Rechtsanwälte unserer Kanzlei stellen Ihnen erste Praxiserfahrungen und aktuelle Beratungsansätze aus unseren Mandaten vor.
Dr. Sebastian Frühling gibt praktische, technische und organisatorische Tipps.

Die Eckdaten auf einen Blick

Wann: Dienstag, 10.02.2026
Uhrzeit: 08:15 – 9:45 Uhr (Einwahl ab 08:00 Uhr)
Wo: Online-Webinar (MS Teams)
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.

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