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Autor: Connie Begic

Vortrag Neue Rechtslage bei Green Claims – Was Unternehmen jetzt wissen müssen – 19.05.2026

Der EU-Gesetzgeber zieht beim Thema „Greenwashing“ die Zügel deutlich an: Mit der neuen EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 und ihrer Umsetzung in das deutsche UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gelten schon ab dem 27. September 2026 deutlich strengere Anforderungen an umweltbezogene Werbung und Nachhaltigkeitsaussagen. Weil Unternehmen schon jetzt Marketing- und Dokumentationsprozesse aufsetzen sollten, geben die Referenten einen Überblick über die neuen Vorgaben, den konkreten Handlungsbedarf und praxistaugliche Lösungsansätze für eine rechtssichere Nachhaltigkeitskommunikation.

Datum: 19.05.2026
Uhrzeit: 15:30 – 17:00 Uhr
Format: Online über MS-Teams

Informationen und Anmeldung finden Sie hier: https://www.ihk.de/konstanz/Veranstaltung

Vortrag: Rechtsfragen beim KI-Einsatz im Unternehmen, 6. Mai 2026, LEARNTEC Fachkongress, Karlsruhe

Im Rahmen des Vortrags „Rechtsfragen beim KI-Einsatz im Unternehmen“ gewährt Prof. Dr. Vogel Einblicke in die Beratungspraxis und Orientierung zu den wichtigsten rechtlichen Fragen rund um den KI-Einsatz im Unternehmen.

Diese Konfliktlinien laufen in der Praxis insbesondere zwischen produktivem KI-Einsatz in Fachabteilungen und urheber-, daten- und geschäftsgeheimnisschutzrechtlichen Anforderungen.

Im Fokus wird das Urheberrecht stehen und unter anderem folgende Fragen:
• Wer trägt das urheberrechtliche Risiko, wenn Mitarbeitende urheberrechtlich geschützte Inhalte (z.B. Code, Präsentationen, Texte, Bilder) in KI-Systeme einspeisen?
• Wie sind KI-Outputs urheberrechtlich einzuordnen? Wann kann das Unternehmen eigene Rechte an KI-generierten Inhalten beanspruchen und wo drohen Verletzungen fremder Rechte, etwa durch „Training Bias“ oder unklare Trainingsdaten?
• Welche Pflichten treffen Management und Compliance, um KI-Nutzung sicher zu steuern? Von AI Policy, Dokumentations- und Prüfpflichten (EU AI Act) bis hin zur Absicherung gegenüber Persönlichkeitsrechten, Geschäftsgeheimnissen und Kundendaten?

Dazu wird eine 4-stufige Roadmap vorgestellt: von der AI Policy über die urheber- und datenschutzrechtliche Klärung bis hin zu Governance-Strukturen und dem Faktor Mensch (Schulungen, Mitbestimmung).

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

Vortrag „Wer ist eigentlich dieser Claude?“ – Wie Unternehmen KI-Tools rechtssicher einsetzen – 29. April 2026

Was gilt es bei der Einführung und Nutzung von KI-Tools im Unternehmen aus rechtlicher Sicht zu beachten? Da fällt es aus Unternehmenssicht nicht immer leicht den Überblick zu behalten.

  • Welche praktischen Konsequenzen ergeben sich aus der EU KI-VO und welche Kennzeichnungspflichten gilt es bei KI-generiertem Content zu beachten?
  • Was für Herausforderungen aus Urheber- und Datenschutzrecht müssen Unternehmen beim Einsatz von KI auf dem Schirm haben, wenn es etwa um die Einführung und Nutzung von ChatGPT, MS-Copilot, Gemini & Co. geht?
  • Was gilt es beim Prompting und bei der Verwendung vermeintlich interner Chatbots und KI-Agenten im Auge zu behalten?

Diese Veranstaltung soll dabei helfen, rechtlich den Überblick zu bewahren, und den Teilnehmern zugleich praktische Ansätze für eine erfolgreiche Umsetzung von KI-Strategien aufzeigen.
Herr Rechtsanwalt Dr. Ralf Klühe, Experte für IT-Recht von der Kanzlei Vogel & Partner Rechtsanwälte mbB, wird im Rahmen dieser Infoveranstaltung aus seiner Beratungspraxis zur EU KI-VO und zum Einsatz von KI in Unternehmen berichten und Wege aufzeigen, wie sich diesen komplexen, rechtlichen Anforderungen erfolgreich begegnen lässt.

Datum: 29.04.2026
Uhrzeit: 14:30 – 16:00 Uhr
Format: Online über MS-Teams

Informationen und Anmeldung finden Sie hier: https://www.ihk.de/konstanz/Veranstaltung

Online-Webinar am 21. April 2026: KI im Unternehmen – Ihr Fahrplan zur rechtssicheren KI-Richtlinie

In unserem Early Bird-Webinar zeigen wir Ihnen 4 Schritte zur KI-Compliance und einen Fahrplan zur Umsetzung. Was Unternehmen jetzt beachten und umsetzen sollten:

  • Verbindliche Regeln für den Einsatz von KI-Systemen schaffen
  • Urheberrecht, Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse rechtssicher einordnen
  • Governance und Kontrollmechanismen für KI implementieren
  • Schulungskonzepte aufsetzen und betriebliche Mitbestimmung klären

Veranstaltet wird dieses Early Bird von Prof. Dr. Rupert Vogel (Partner und Fachanwalt für IT-Recht), Prof. Dr. Uwe K. Schneider (Of-Counsel und Fachanwalt für IT-Recht u. Medizinrecht) sowie RA Alexander Wiele (Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht), die praxisnah aufzeigen, was Unternehmen bei der Implementierung von KI wissen müssen.

Das Webinar bietet einen kompakten Deep-Dive für Legal, Compliance, IT und die Geschäftsführung, inklusive Ausblick auf die geplanten Regelungen im Rahmen des EU Digital Omnibus.

Die Eckdaten auf einen Blick

Wann: Dienstag, 21.04.2026
Uhrzeit: 08:15 – 09:30 Uhr (Einwahl ab 08:00 Uhr)
Wo: Online-Webinar (MS Teams)
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.

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Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller

Anwendbarkeit und Übergangsfristen

Die Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle und ausgenutzte Schwachstellen gelten ab September 2026. Die übrigen Pflichten – einschließlich der Einhaltung der grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen und der technischen Dokumentation – werden ab Dezember 2027 verbindlich.

 

Welche Pflichten kommen auf Hersteller zu?

Hersteller müssen künftig ein deutlich höheres Cybersicherheitsniveau über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg sicherstellen. Zu den zentralen Anforderungen gehören unter anderem:

  • Durchführung einer Cybersicherheits-Risikobewertung und daraus abgeleiteter Sicherheitsmaßnahmen
  • Einhaltung der grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen des CRA
  • Erfüllung umfassender Dokumentationspflichten, inklusive der Erstellung einer Software Bill of Materials (SBOM)
  • Bereitstellung von Sicherheitsupdates über einen definierten Zeitraum (in der Regel mindestens fünf Jahre)
  • Etablierung eines kontinuierlichen Schwachstellenmanagements
  • Meldung von Sicherheitsvorfällen und aktiv ausgenutzten Schwachstellen an die zuständigen Stellen
  • Anpassung von Verträgen mit Zulieferern und Dienstleistern, um die Einhaltung der oben genannten Pflichten sicherzustellen

Diese Vorgaben erfordern häufig organisatorische, technische und prozessuale Anpassungen innerhalb der Unternehmen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem CRA ist daher entscheidend, um rechtzeitig Compliance sicherzustellen und Risiken für den Marktzugang zu vermeiden.

Unsere Veröffentlichung

In unserer neuesten Veröffentlichung (abrufbar unter „Lesen“ am Ende des Beitrags) haben wir die wichtigsten Pflichten für Hersteller übersichtlich und praxisnah aufbereitet. Sie bietet einen strukturierten Einstieg in die Anforderungen des CRA und unterstützt Unternehmen dabei, die notwendigen Schritte zur Umsetzung zu planen.

Sofern Sie Fragen zum CRA haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Dr. Oliver Meyer-van Raay, om@vogel-partner.eu

Nora Steddin, nos@vogel-partner.eu

Online-Webinar am 17. März 2026: Komplexe IT-Projekte

Im Fokus steht das Projektvertragsrecht für komplexe IT-Projekte. Wir starten mit den wichtigsten Erkenntnissen aus der Praxis und mit unterschiedlichen Thesen, z. B.:

  • §§ = €€, jede Klausel hat ein Preisschild. Risikoverteilung ist keine juristische, sondern eine kaufmännische Entscheidung.
  • Warum die „klassischen 10 %“ (Haftung, IP, Freistellungen) wenig helfen, wenn die restlichen 90 % nicht stimmen.
  • Negotiate smart, not hard. Warum Showstopper zuerst auf den Tisch gehören und warum echte Alternativen Ihr stärkster Hebel sind.

Unsere IT-Rechtsanwälte berichten aus aktuellen Mandaten und zeigen, wie Verträge entstehen, die nicht nur unterschrieben werden, sondern im Projektalltag funktionieren.

Die Eckdaten auf einen Blick

Wann: Dienstag, 17.03.2026
Uhrzeit: 08:15 – 09:45 Uhr (Einwahl ab 08:00 Uhr)
Wo: Online-Webinar (MS Teams)
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.

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Online-Webinar am 25. Februar 2026: Neue Rechtslage bei Green Claims – Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

Künftig verboten sind u. a. allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „klimaschonend“ oder „nachhaltig“, wenn sie nicht durch konkrete und belastbare Nachweise einer entsprechenden hervorragenden Umweltleistung belegt werden können. Auch die teilweise inflationäre Nutzung von Öko- und Nachhaltigkeitssiegeln soll eingedämmt werden: Sie unterliegt künftig strengen Zertifizierungsanforderungen nach anerkannten Standards. Ebenso ist die bislang weit verbreitete Produktwerbung als „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder „klimapositiv“ auf Basis von Kompensationsmaßnahmen (Werbung mit Kompensationsaussagen) nur noch in engen Grenzen zulässig.

Da die neuen Vorgaben bereits ab dem 27. September 2026 gelten, besteht für betroffene Unternehmen schon jetzt Handlungsbedarf. Zu empfehlen sind insbesondere:

  • Bestandsaufnahme aller Marketingaussagen im Hinblick auf die Konformität mit den neuen Anforderungen,
  • Prüfung Belegbarkeit umweltbezogener Aussagen und Konsistenz mit Nachhaltigkeitsberichten,
  • Überprüfung Marketing- und Freigabeprozesse, ggf. Aufbau belastbarer Nachweis- und Dokumentationsstrukturen.

Bei Verstößen gegen die verschärften Green-Claims-Regelungen drohen Abmahnungen und empfindliche Bußgelder (teils bis zu 4 % des Jahresumsatzes).

In unserem Early Bird am 25. Februar 2026 erhalten Sie einen kompakten, praxisnahen Überblick über die neuen Regelungen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf. Wir zeigen Ihnen, was sich konkret ändert, wo die Risiken liegen und welche Maßnahmen Sie jetzt für Ihr Unternehmen sinnvoll umsetzen sollten.

Die Eckdaten auf einen Blick

Wann: Mittwoch, 25.02.2026
Uhrzeit: 09:00 – 10:00 Uhr (Einwahl ab 08:45 Uhr)
Wo: Online-Webinar (MS Teams)
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.

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