Zum Hauptinhalt springen
Profil

Nils Grießmann berät Unternehmen, insbesondere Startups zu allen (Rechts-)Fragen in den Bereichen Marken- und Wettbewerbsrecht, IT- und KI-Recht sowie Urheber- und Medienrecht.

Zu seinen Beratungsschwerpunkten zählt die Anmeldung, Verwaltung und Verteidigung von Marken und Designs insbesondere vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der WIPO. Im Wettbewerbsrecht (UWG) begleitet Nils Grießmann Unternehmen bei Abmahnungen, irreführender Werbung, vergleichender Werbung, Green Claims und Produktnachahmung sowohl bei der Abwehr als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Im Urheber- und Lizenzrecht berät er zur Nutzung von Texten, Bildern, Fotografien, Musik und Software, zur Gestaltung von Lizenz- und Agenturverträgen sowie zu urheberrechtlichen Fragen beim Einsatz generativer KI. Er vertritt seine Mandanten außergerichtlich, in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und in Verletzungsprozessen vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Nils Grießmann studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen und befasst sich seit dem Studium mit gewerblichen Schutzrechten. Nach dem Zweiten Staatsexamen war er als Rechtsanwalt bei Menold Bezler im Bereich Commercial & Litigation tätig. 2026 schloss er sich Vogel & Partner in Stuttgart an. Berufsbegleitend promoviert Nils Grießmann zu den Herausforderungen des deutschen Beweisrechts im Zeitalter der Digitalisierung.

Schwerpunkte/Fachgebiete

Nils Grießmann ist als Rechtsanwalt im Referat IP und Medien und IT-Recht und Datenschutz tätig.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte hierbei sind:

Ausbildung/Vita
  • Studium in Tübingen
  • Von 2025 bis 2026 Rechtsanwalt bei Menold Bezler in Stuttgart
  • Seit 2025 Promotion an der Eberhard Karls Universität Tübingen
  • Seit 2026 Rechtsanwalt bei Vogel & Partner in Stuttgart

Fremdsprachen: Englisch

Aktuelles

GARAN-Label: Wann Ihre Produkte das neue EU-Garantielabel brauchen

Sie verkaufen eine Kaffeemaschine, auf die der Hersteller kostenlos fünf Jahre Garantie für das gesamte Gerät gibt? Dann muss seit dem 27. September 2026 das GARAN-Label gut sichtbar bei diesem Produkt stehen, sofern der Hersteller Ihnen die erforderlichen Angaben zur Verfügung gestellt hat.

Bei Fragen und Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

ng@vogel-partner.eu
+49 711 24 83 95-206