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Online-Webinar am 25. Februar 2026: Neue Rechtslage bei Green Claims – Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

Künftig verboten sind u. a. allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „klimaschonend“ oder „nachhaltig“, wenn sie nicht durch konkrete und belastbare Nachweise einer entsprechenden hervorragenden Umweltleistung belegt werden können. Auch die teilweise inflationäre Nutzung von Öko- und Nachhaltigkeitssiegeln soll eingedämmt werden: Sie unterliegt künftig strengen Zertifizierungsanforderungen nach anerkannten Standards. Ebenso ist die bislang weit verbreitete Produktwerbung als „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder „klimapositiv“ auf Basis von Kompensationsmaßnahmen (Werbung mit Kompensationsaussagen) nur noch in engen Grenzen zulässig.

Da die neuen Vorgaben bereits ab dem 27. September 2026 gelten, besteht für betroffene Unternehmen schon jetzt Handlungsbedarf. Zu empfehlen sind insbesondere:

  • Bestandsaufnahme aller Marketingaussagen im Hinblick auf die Konformität mit den neuen Anforderungen,
  • Prüfung Belegbarkeit umweltbezogener Aussagen und Konsistenz mit Nachhaltigkeitsberichten,
  • Überprüfung Marketing- und Freigabeprozesse, ggf. Aufbau belastbarer Nachweis- und Dokumentationsstrukturen.

Bei Verstößen gegen die verschärften Green-Claims-Regelungen drohen Abmahnungen und empfindliche Bußgelder (teils bis zu 4 % des Jahresumsatzes).

In unserem Early Bird am 25. Februar 2026 erhalten Sie einen kompakten, praxisnahen Überblick über die neuen Regelungen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf. Wir zeigen Ihnen, was sich konkret ändert, wo die Risiken liegen und welche Maßnahmen Sie jetzt für Ihr Unternehmen sinnvoll umsetzen sollten.

Die Eckdaten auf einen Blick

Wann: Mittwoch, 25.02.2026
Uhrzeit: 09:00 – 10:00 Uhr (Einwahl ab 08:45 Uhr)
Wo: Online-Webinar (MS Teams)
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.

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Online-Webinar am 10. Februar 2026: Cyber-Resilienz und Datenrechte

1. Cyber Resilience Act (CRA) – Recht trifft Technik

Was verlangt der europäische Gesetzgeber konkret bei der Herstellung und Vermarktung von Produkten mit digitalen Elementen und wie können diese Anforderungen konkret technisch umgesetzt werden?

Gemeinsam mit Dr. Sebastian Frühling (andrena objects ag) ; https://www.andrena.de/blog/der-cyber-resilience-act-das-sollten-hersteller-digitaler-produkte-wissen, beleuchten wir im Dialog zwischen Recht und Technik:

  • Welche rechtlichen und technischen Pflichten treffen Hersteller und Händler?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Entwicklung und Produktdesign?
  • Welche Haftungsrisiken drohen bei Nichteinhaltung?

2. Data Act – Ihre Daten unter neuer Kontrolle

Der Data Act ist seit September 2025 in Kraft und verändert den Umgang mit Maschinendaten grundlegend. Dateninhaber müssen solche nun grundsätzlich dem Nutzer / Datenerzeuger und gegebenenfalls sogar dritten Datenempfängern zur Verfügung stellen. Zudem regelt der Data Act nun recht detailliert, wie Kunden von Datenverarbeitungsdiensten diese ohne die Einhaltung langjähriger Vertragslaufzeiten wechseln können („Cloud-Switching“). Weiterhin werden diverse Mindestanforderungen an die Verträge von Anbietern definiert.

Wir zeigen Ihnen:

  • wie die Hersteller / Dateninhaber die Datenbereitstellungspflichten des Data Act erfüllen, ohne ihre Geschäftsgeheimnisse zu gefährden;
  • welche Rechte die Nutzer / Datenerzeuger geltend machen können und
  • wie Cloud-Anbieter Cloud-Switching rechtssicher und organisatorisch beherrschbar umsetzen.

Verschiedene Rechtsanwälte unserer Kanzlei stellen Ihnen erste Praxiserfahrungen und aktuelle Beratungsansätze aus unseren Mandaten vor.
Dr. Sebastian Frühling gibt praktische, technische und organisatorische Tipps.

Die Eckdaten auf einen Blick

Wann: Dienstag, 10.02.2026
Uhrzeit: 08:15 – 9:45 Uhr (Einwahl ab 08:00 Uhr)
Wo: Online-Webinar (MS Teams)
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.

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Schulung zur KI-Kompetenzpflicht (Art. 4 KI-Verordnung) mit andrena

Gemeinsam mit den Expert*innen der andrena objects AG vermitteln wir einen praxisgerechten Überblick zu den zentralen rechtlichen Herausforderungen beim Einsatz von KI-Tools.

Während die Trainer von andrena die Funktionsweise und Einsatzbereiche der KI-Tools erläutern, legen wir den Fokus auf Fragen zum Urheberrecht, Datenschutz und zur Haftung. Darüber hinaus erläutern wir die regulatorischen Anforderungen nach der KI-Verordnung und geben konkrete Handlungsempfehlungen für die direkte Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Informationen zu den Trainings und zur Anmeldung finden Sie hier.

Vortrag zu KI-Recht im Marketing beim KI-Marketing Summit der Wirtschaftsjunioren Karlsruhe – 02.10.2025

Ob treffsichere Zielgruppenansprache, automatisierte Content-Erstellung oder messbare Effizienzgewinne – der Einsatz von KI-Tools revolutioniert das Marketing. Doch wer das volle Potenzial ausschöpfen will, muss auch die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten – insbesondere mit Blick auf den neuen AI Act.

Link zur Veranstaltung: https://www.wj-karlsruhe.de/ki/

Einkäufer-Forum 2025 (Mittelstand-Digital-Zentrum) – am 25.07.2025

Vortrag 2: Was der EU AI Act für Einkaufsabteilungen bereithält:

  • Überblick über die regulatorischen Anforderungen aus dem EU AI Act
  • Beschaffung von KI – Nutzen von KI Einkaufsbedingungen
  • Nutzung der eigenen Unternehmensdaten durch Lieferanten zu KI Trainingszwecken
  • Risiken und Pflichten beim Einsatz von KI zur Bewertung von Lieferanten und zur Erstellung von Leistungsbeschreibungen, Vergabeunterlagen oder Preisanalysen

Link zur Veranstaltung: https://karlsruhe.bme.de/veranstaltungen/4991